Unsere Leistungen
Unsere Stärken

So arbeiten wir:

CAD unterstützte Planung

Um einen Blitzschutzsystem errichten zu können müssen Planungsunterlagen (Zeichnungen) angefertigt werden. Die Planung eines Blitzschutzsystems ist in DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2007-01 beschrieben.

Der Umfang der Planungsunterlagen hängt von der Komplexität der zu schützende Anlage ab.
Wir sind spezialisiert, mittels CAD unterstützten Planung – von der Entwurfs- bis hin zur Revisionsphase – alle Blitzschutz- und Erdungsunterlagen zu erstellen.

  • Grundlagen-Ermittlung und Vorplanung: Gesamtkonzept, Schutzklasse, Blitzschutzzonen, Definition von Schnittstellen, Schirmung, Erdungsanlage
  • Entwurfsplanung: Zeichnungen, Beschreibung, Berechnungsergebnisse, Terminablaufpläne
  • Ausführungsplanung: Ausführungs- und Detailzeichnungen
  • Bauausführung: Änderung der Ausführungs- und Detailzeichnungen, Dokumentation
  • Bauüberwachung und Abnahme: Fotodokumentation, Feststellung des Ist-Zustandes und der fachtechnischen Richtigkeit, Dokumentation des Gesamtergebnisses
  • Wiederkehrende Prüfung: Feststellen des ordnungsgemäßen Zustandes, Bau- oder Nutzungsänderung, neuer Entwurf sofern erforderlich  

Blitzschutz

Äußerer Blitzschutz
Der Äußere Blitzschutz bietet Schutz bei Blitzeinschlägen, die direkt in die zu schützende Anlage erfolgen.

Die Funktionen des Äußeren Blitzschutzes sind:

• Auffangen von Direkteinschlägen mit einer Fangeinrichtung
• sicheres Ableiten des Blitzstromes zur Erde mit einer Ableitungseinrichtung
• Verteilen des Blitzstromes in der Erde über eine Erdungsanlage
• Er besteht aus Fangeinrichtungen, Ableitungsanlage und Erdungsanlage:

Innerer Blitzschutz

Ein Äußerer Blitzschutz alleine kann nicht verhindern, dass bei einem Blitzschlag im Inneren des Gebäudes, Schäden an den elektrischen Einrichtungen entstehen. Um diese Schäden zu vermeiden, ist der Innere Blitzschutz erforderlich.
Der Innere Blitzschutz ist die Gesamtheit der Maßnahmen gegen Auswirkungen des Blitzstromes und der Blitzspannung auf Installationen sowie elektrische und elektronische Anlagen der baulichen Anlage. Dies sind Maßnahmen des Blitzschutz-Potentialausgleichs. Die Funktion des Inneren Blitzschutzes ist das Verhindern gefährlicher Funkenbildung innerhalb der baulichen Anlage. Funkenbildung kann durch den Blitzstrom verursacht werden, der durch die Leitungen der Äußeren Blitzschutzanlage fließt.

Erdungssysteme

Erdungsanlage

Die Erdungsanlage ist der Teil des Äußeren Blitzschutzes, der den Blitzstrom in die Erde leiten und dort verteilen soll. Aufgabe von Erdungsanlagen ist es, Ströme sicher gegen Erde abzuleiten, die bei Erdkurzschlüssen, Doppelerdschlüssen oder im Falle eines Blitzeinschlages auftreten. Dabei sollen Spannungsdifferenzen zwischen beliebigen Punkten der Anlage so gering wie möglich sein, um den Schutz von Personen und Anlagen zu gewährleisten.

Daher ist es der Grundsatz der Erdung, den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ein einheitliches Referenzpotential jederzeit und sicher zur Verfügung zu stellen, d.h. alle mit der Erde verbundenen Teile müssen auf dem Nullpotential liegen. Die Ausführung und Auslegung der Erdungsanlage und der dazugehörigen Maßnahmen muss langfristig sichergestellt sein. Dies erfordert neben der gewissenhaften Planung auch eine genaue und intensive Bauüberwachung während der Ausführungsphase.(Eine Erdungsanlage besteht aus den Erdungsleitungen und einem oder mehreren Erdern: Tiefenerder, Steuererder, Ringerder (Oberflächenerder), Fundamenterder, oder Natürlicher Erder. Es besteht auch die Möglichkeit, unterschiedliche Erder-Anordnungen miteinander zu verbinden, wobei allerdings auf eventuelle Korrosionsgefahren zu achten ist.)

 

Montage

Die Vorbereitung sowie Endmontage vor Ort ist ebenfalls Teil unseres Leistungsumfanges. Sprechen Sie uns darauf an.

Prüfung & Kontrolle

Die Prüfung von Blitzschutzsystemen erfolgt nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und muss von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden. Hierzu gehören die Prüfung der Dokumentation, die Besichtigung des Blitzschutzsystems, die erforderlichen Messungen und die Erstellung eines Prüfberichtes.

Zweck der Prüfung ist es sicher zu stellen, dass die Blitzschutzanlage vollständig der Norm entspricht sowie eine dauerhafte und einwandfreie Funktion hat. Die Blitzschutzmaßnahmen sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen. Ein ordnungsgemäßes Blitzschutzsystem schützt ein Gebäude gegen direkte Blitzeinwirkung. Die Funkenbildung, die einen Brand verursachen könnte, wird dadurch vermieden.

Die Prüfung umfasst:

  • die Kontrolle der technischen Unterlagen 
  • das Besichtigen
  • das Messen

 

Die Kontrolle der technischen Unterlagen
Die technischen Unterlagen sind auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Normen zu prüfen.

 

Besichtigung & Messen

Durch Besichtigen wird überprüft:

• Der Zustand von Fang- und Ableiteinrichtungen sowie aller Verbindungsbauteile (keine losen Verbindungen)
• Die Erdungsanlage und der Erdungswiderstände inkl. Übergänge und Verbindungen
• Der Inneren Blitzschutz inkl. Überspannungsableiter und Sicherungen
• Allgemeiner Zustand des Korrosionsgrades
• Sicherheit der Befestigung der Leitungen des LPS und deren Bauteile

Das Messen

Durch Messen werden die Durchgängigkeit der Verbindungen und der Zustand der Erdungsanlage geprüft.
Arten der Prüfung
• Prüfung der Planung
• Diese Prüfung ist vor dem Errichten des Blitzschutzsystems durchzuführen. Das gesamte Blitzschutzsystem und die Nutzung von Gebäudem müssen in jeder Hinsicht dem zum Zeitpunkt der Planung gültigen Stand der Technik normgerecht entsprechen.
Alle Teile des Blitzschutzsystems, die später nicht mehr zugänglich sind (Fundamenterder, Ableitungen im Stahlbeton, Erdungsanlagen, Bewehrungsanschlüsse), sind fotographisch zu dokumentieren. Sinnvoll ist auch eine Fotodokumentation für Überspannungs- und Schirmungsmaßnahmen. Die technischen Unterlagen sind zu kontrollieren und die Ausführung ist zu beaufsichtigen.

Dokumentation

Nach jeder Prüfung wird ein Prüfbericht über den Zustand des Blitzschutzsystems erstellt.

• Baubegleitende Prüfung
Abnahmeprüfung

• Die Abnahmeprüfung erfolgt nach Fertigstellung des Blitzschutzsystems unter Berücksichtigung der Nutzungsart, der technischen Ausrüstung der Gebäude und der Standortbedingungen. Geprüft werden die normgerechte Planung und die handwerkliche Ausführung.
Wiederholungsprüfung

• Durch regelmäßige Wiederholungsprüfungen wird die dauernde Wirksamkeit des Blitzschutzsystems geprüft und ob Nutzungsänderungen vorgenommen worden sind, Änderungen, die ursprünglichen Planungen unterlaufen.
Zusatzprüfung

• Eine Zusatzprüfung ist erforderlich, wenn an den Gebäuden wesentliche Nutzungsänderungen vorgenommen sind – oder, Änderungen der baulichen Anlage, Ergänzungen, Erweiterungen und Reparaturen nach einem bekannt gegebenen Blitzeinschlag.
Sichtprüfung

• Die Sichtprüfung ist zwischen Wiederholungsprüfungen zu empfehlen, wenn ein Gebäude eine erhöhte Schutzklasse und kritische Bereiche, die durch aggressive Umgebungsbedingungen beeinflusst werden können, hat.